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   VG München, 28.09.2011 - M 25 K 11.1962   

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VG München, 28.09.2011 - M 25 K 11.1962 (https://dejure.org/2011,43081)
VG München, Entscheidung vom 28.09.2011 - M 25 K 11.1962 (https://dejure.org/2011,43081)
VG München, Entscheidung vom 28. September 2011 - M 25 K 11.1962 (https://dejure.org/2011,43081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einbürgerung; Anspruch auf Verbescheidung eines Einbürgerungsantrags; fehlende Mitwirkung an Aufklärung von Personenstandsfragen; Abgabe von Eidesstattlichen Versicherungen; Beauftragung eines KorrespondenzanwaltsHerkunftsland: Irak

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05

    Beweisnotstand; Deutsche Volksliste der Ukraine; Einbürgerung;

    Auszug aus VG München, 28.09.2011 - M 25 K 11.1962
    Die Kammer weist darauf hin, dass nach obergerichtlicher Rechtsprechung eine evtl. Unmöglichkeit der Sachaufklärung zulasten des Klägers ginge, da dieser für das Bestehen rechtsbegründender Tatsachen (hier: das Einfügen in die deutsche Lebensverhältnisse durch den Nachweis, dass die frühere Ehe durch den Tod der Ehefrau aufgelöst wurde und sie deshalb der 2003 geschlossenen zweiten Ehe nicht entgegensteht) die materielle Beweislast trägt (BayVGH v. 18.1.2008, 5 E 1662/06 (3) [Juris] RdNr. 31, unter Verweis auf BVerwG v. 27.7.2006, 5 C 3.05, NVwZ 2007, 224, m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84

    Einwilligungserklärung - Beweiskraft - Wasserrecht - Nießbrauch -

    Auszug aus VG München, 28.09.2011 - M 25 K 11.1962
    Die vom Kläger vorgenommene Parteiänderung (Ausscheiden der Stadt ... als bisherige Beklagte, an ihrer Stelle Einrücken des Beklagten), auf die diese Beteiligten sich rügelos eingelassen hatten (vgl. BVerwG v. 20.1.1993, DVBl 1993, 563) und die das Gericht zur Klärung des Einbürgerungsverfahrens des Klägers ohne Ansehung seiner Sprachkenntnisse auch für sachdienlich hält, stellt eine zulässige Klageänderung im Sinne von § 91 VwGO dar (vgl. BVerwG v. 23.6.1967, II B 17.67, Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 4; v. 3.7.1987, NJW 1988, 1228; st. Rspr.).
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2008 - 13 LB 207/07

    Bestehen einer Mitwirkungspflicht eines Einbürgerungsbewerbers bei der Klärung

    Auszug aus VG München, 28.09.2011 - M 25 K 11.1962
    Da der Kläger in der mündlichen Verhandlung jedoch nicht die Beauftragung eines Korrespondenzanwalts zur Erlangung der geforderten Dokumente im Nordirak belegen konnte, ist er der nach § 37 StAG i.V.m. § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ihm im Rahmen seines Einbürgerungsverfahrens obliegenden Mitwirkungspflicht nicht in ausreichendem Maße nachgekommen (zur Mitwirkungspflicht eines Einbürgerungsbewerbers, einen Anwalt mit Nachforschungen im Heimatland zu beauftragen bzw. zumindest diesbezügliche Beauftragungsbemühungen im gerichtlichen Verfahren nachzuweisen vgl. BayVGH v. 19.8.2010, 5 C 10.930 [juris] RdNr. 7, mit Verweis auf NiedersOVG v. 10.9.2008, 13 LB 207/07 [juris] RdNr. 24 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1992 - 14 B 684/92

    Ausgleichszahlung; Wohnungswesen; Ernstliche Zweifel ; Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus VG München, 28.09.2011 - M 25 K 11.1962
    Die vom Kläger vorgenommene Parteiänderung (Ausscheiden der Stadt ... als bisherige Beklagte, an ihrer Stelle Einrücken des Beklagten), auf die diese Beteiligten sich rügelos eingelassen hatten (vgl. BVerwG v. 20.1.1993, DVBl 1993, 563) und die das Gericht zur Klärung des Einbürgerungsverfahrens des Klägers ohne Ansehung seiner Sprachkenntnisse auch für sachdienlich hält, stellt eine zulässige Klageänderung im Sinne von § 91 VwGO dar (vgl. BVerwG v. 23.6.1967, II B 17.67, Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 4; v. 3.7.1987, NJW 1988, 1228; st. Rspr.).
  • BVerwG, 23.06.1967 - II B 17.67

    Parteiänderung als eine sachdienliche Klageänderung - Beibehaltung der

    Auszug aus VG München, 28.09.2011 - M 25 K 11.1962
    Die vom Kläger vorgenommene Parteiänderung (Ausscheiden der Stadt ... als bisherige Beklagte, an ihrer Stelle Einrücken des Beklagten), auf die diese Beteiligten sich rügelos eingelassen hatten (vgl. BVerwG v. 20.1.1993, DVBl 1993, 563) und die das Gericht zur Klärung des Einbürgerungsverfahrens des Klägers ohne Ansehung seiner Sprachkenntnisse auch für sachdienlich hält, stellt eine zulässige Klageänderung im Sinne von § 91 VwGO dar (vgl. BVerwG v. 23.6.1967, II B 17.67, Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 4; v. 3.7.1987, NJW 1988, 1228; st. Rspr.).
  • VGH Bayern, 19.08.2010 - 5 C 10.930

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Mitwirkungspflicht des Einbürgerungsbewerbers;

    Auszug aus VG München, 28.09.2011 - M 25 K 11.1962
    Da der Kläger in der mündlichen Verhandlung jedoch nicht die Beauftragung eines Korrespondenzanwalts zur Erlangung der geforderten Dokumente im Nordirak belegen konnte, ist er der nach § 37 StAG i.V.m. § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ihm im Rahmen seines Einbürgerungsverfahrens obliegenden Mitwirkungspflicht nicht in ausreichendem Maße nachgekommen (zur Mitwirkungspflicht eines Einbürgerungsbewerbers, einen Anwalt mit Nachforschungen im Heimatland zu beauftragen bzw. zumindest diesbezügliche Beauftragungsbemühungen im gerichtlichen Verfahren nachzuweisen vgl. BayVGH v. 19.8.2010, 5 C 10.930 [juris] RdNr. 7, mit Verweis auf NiedersOVG v. 10.9.2008, 13 LB 207/07 [juris] RdNr. 24 ff.).
  • VG Darmstadt, 18.01.2008 - 5 E 1662/06

    Anspruch auf Einbürgerung: Klärung der Einbürgerungsvoraussetzungen; Verteilung

    Auszug aus VG München, 28.09.2011 - M 25 K 11.1962
    Die Kammer weist darauf hin, dass nach obergerichtlicher Rechtsprechung eine evtl. Unmöglichkeit der Sachaufklärung zulasten des Klägers ginge, da dieser für das Bestehen rechtsbegründender Tatsachen (hier: das Einfügen in die deutsche Lebensverhältnisse durch den Nachweis, dass die frühere Ehe durch den Tod der Ehefrau aufgelöst wurde und sie deshalb der 2003 geschlossenen zweiten Ehe nicht entgegensteht) die materielle Beweislast trägt (BayVGH v. 18.1.2008, 5 E 1662/06 (3) [Juris] RdNr. 31, unter Verweis auf BVerwG v. 27.7.2006, 5 C 3.05, NVwZ 2007, 224, m.w.N.).
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